Aktuelle Corona-Regelungen
Stand 02.12.2021:
– Ab Sonntag, den 05.12., gilt neben dem bestehenden Abstands- & Hygienekonzept für Gottesdienste im Gemeindehaus die 3G-Regel. Das heißt, jeder muss unaufgefordert seinen Nachweis vorzeigen – entweder das Genesenen-, Impf- oder Testzertifikat (nicht älter als 24h).
– Zusätzlich sollen sich Genesene und Geimpfte mit einem Schnelltest testen. Dieser kann in Eigenregie zu Hause durchgeführt werden.
– Gottesdienstbesucher, die keinen Nachweis vorlegen können, haben zwischen 10.00 – 10.15 Uhr die Möglichkeit, im Gemeindehaus einen Selbsttest durchzuführen. Dies gilt auch für den zusätzlichen Test der genesenen oder geimpften Besucher, sollte aber die Ausnahme sein. Eine Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
– Kinder bis 6 Jahren sind auch ohne 3G-Nachweis getesteten Personen gleichgestellt. Für Schüler reicht das „Testheft“.
– Für Gottesdienste im Freien gelten außer dem bestehenden Abstands- und Hygienekonzept keine weiteren Regelungen.